01. Januar 2025 - Die Mengengebühr für Schmutzwasser ist zum 01. Januar 2025 um rund 12 Prozent auf 2,30 Euro je Kubikmeter (= 1.000 Liter Abwasser) gestiegen. Dies beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 21.11.2024. Des Weiteren wurde eine Erhöhung der Schmutzwassergebühren auf 2,50 Euro/Kubikmeter ab dem 01.01.2027 und auf 2,70 Euro ab dem 01.01.2029 beschlossen. Die Grundgebühr bleibt stabil. Auch die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,89 Euro/Quadratmeter überbauter bzw. versiegelter Fläche.
Ebenfalls zum 01.01.2025 wurde ein neues Abrechnungsmodell für die Entleerung von Abwassersammelgruben eingeführt. Das aktuelle Abrechnungsmodell richtet sich nach der Entleerungsmenge je Kubikmetern, gestaffelt nach Grubengröße. Innerhalb der Stadt Gießen gibt es rund 200 private Abwassersammelgruben, die regelmäßig von MWB geleert werden und deren Inhalt zur Abwasserreinigung zum Klärwerk gebracht werden.
Weitere Änderungen in der Abwassersatzung wurden u.a. bei der Erstattung von Grundstücksanschlusskosten vorgenommen. Diese werden künftig nicht mehr nach Pauschalen abgerechnet, sondern nach dem tatsächlichen Kostenaufwand für z.B. Herstellung, Erneuerung oder Veränderung in offener oder geschlossener Bauweise. Die Niederschlagswassergebühr wurde um das Thema „Versickerung“ ergänzt, um zur Verbesserung des Stadtklimas beizutragen und die Hochwasser- und Starkregengefahr zu minimieren.
Niederschlagswasser, das gar nicht erst in die Kanalisation abfließt, sondern an Ort und Stelle verbleibt und auch dem Grundwasser bei entsprechender Versickerungsfähigkeit des Bodens zu Gute kommt, entlastet das Kanalnetz und unterstützt das Ziel der Stadt Gießen, mittels dem sogenannten „Schwammstadtprinzip©“ dem natürlichen Wasserhaushalt möglichst nahe zu kommen.
Eine an eine Versickerungsanlage mit Notüberlauf an den Kanal angeschlossene Fläche ist seit dem 1.1.2025 nur noch zur Hälfte gebührenpflichtig, wenn die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und ein Antrag auf Halbierung der angeschlossenen Fläche formlos bei MWB gestellt wird. MWB möchte damit Anreize für den Bau von Versickerungsanlagen auf dem eigenen Grundstück schaffen.
Gültige Abwassersatzung seit 01. Januar 2025
Kontakt
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Alicenstraße 33
35390 Gießen
Tel. 0641 306-1771