Fremdfirmenverordnung klaerwerk 590x372©AdobeStock_Kara

An­nahme von flüssi­gen Abfäl­len

Am Klärwerk Gießen können nach Rücksprache verschiedene flüssige Abfälle angenommen werden, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen.

Angenommen werden fol­gende flüssi­ge Abfälle, die aus dem Einzugsgebiet des Gießener Klärwerks stammen:

  • Hausklärgrubeninhalte
  • Inhalte aus Fett- und Stärke­abscheidern
  • Inhalte aus Chemie­toiletten (NICHT Campingtoiletten!)

Ebenfalls angenommen werden flüssi­ge Klär­schlämme bei Prozess­stö­rungen ande­rer Klär­werke aus dem Um­land (wie z.B. Rück­stände von Deponie­wasser­behand­lungs­anlagen).

NICHT ange­nommen werden:

  • Inhalte aus Campingtoiletten
  • tierische Abfall­stoffe (Jauche, Gülle, Mist)
  • Abfall­stoffe aus Schlachte­reien (Blut, Pansen­in­halte, Därme)
  • Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz, Batteriesäure
  • Lacke, Verdün­nun­gen, Dispersi­ons­farben, Beiz- und Bleich­flüssig­keiten
  • Gift­stoffe, z.B. Schädlings­bekämpfungs- und Pflanzen­schutz­mittel
  • flüssige Sonder­abfälle sowie nicht bzw. schwer abbau­bare Produktions­abwässer

Für Aus­künfte und Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des Klärwerks.
(Siehe auch gewerb­liche Sonder­ein­lei­tungen und Sonder­ein­leitun­gen bei Fassaden­reini­gungen)

 

KONTAKT

Klärwerk Gießen
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Lahnstraße 218
35398 Gießen
Tel. 0641 306-2655
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