©AdobeStock_KaraAnnahme von flüssigen Abfällen
Am Klärwerk Gießen können nach Rücksprache verschiedene flüssige Abfälle angenommen werden, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen.
Angenommen werden folgende flüssige Abfälle, die aus dem Einzugsgebiet des Gießener Klärwerks stammen:
- Hausklärgrubeninhalte
- Inhalte aus Fett- und Stärkeabscheidern
- Inhalte aus Chemietoiletten (NICHT Campingtoiletten!)
Ebenfalls angenommen werden flüssige Klärschlämme bei Prozessstörungen anderer Klärwerke aus dem Umland (wie z.B. Rückstände von Deponiewasserbehandlungsanlagen).
NICHT angenommen werden:
- Inhalte aus Campingtoiletten
- tierische Abfallstoffe (Jauche, Gülle, Mist)
- Abfallstoffe aus Schlachtereien (Blut, Panseninhalte, Därme)
- Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz, Batteriesäure
- Lacke, Verdünnungen, Dispersionsfarben, Beiz- und Bleichflüssigkeiten
- Giftstoffe, z.B. Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel
- flüssige Sonderabfälle sowie nicht bzw. schwer abbaubare Produktionsabwässer
Für Auskünfte und Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des Klärwerks.
(Siehe auch gewerbliche Sondereinleitungen und Sondereinleitungen bei Fassadenreinigungen)
KONTAKT
Klärwerk Gießen
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Lahnstraße 218
35398 Gießen
Tel. 0641 306-2655







