Für den Neu-, Umbau und Stilllegung von Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf es in der Stadt Gießen einer Entwässerungsgenehmigung. Die Einreichung des Entwässerungsantrages erfolgt über das Bauordnungsamt der Stadt Gießen und kann selbstverständlich gemeinsam mit dem Bauantrag erfolgen. Nähere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der entsprechenden Homepage des Bauordnungsamtes.
Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Entwässerungsgenehmigung nach § 8 Abwassersatzung [AbwS] der Universitätsstadt Gießen vorzulegen:
1-fach Antragsformular Entwässerung (nach §8 AbwS der Universitätsstadt Gießen)
3-fach Abzeichnung der Flurkarte (diese erhalten sie beim Vermessungsamt)
3-fach Formlose Beschreibung Entwässerung einschl. der Berechnung der anfallenden Schmutz- und Regenwassermengen
3-fach Entwässerungspläne (Grundrisse, Schnitte, Strangschema) mindestens im Maßstab 1:100 mit Darstellung der Kanalanschlüsse an den öffentlichen Kanal
3-fach Freiflächenplan (mind. Maßstab 1:200) mit Darstellung aller Flächen (inkl. Art der Ausführung) die in die Abwasseranlage entwässern
2-fach Angaben zur Grundstücksentwässerung gemäß Vordruck „Erhebungsbogen zur Grundstücksentwässerung”
2-fach Erklärung zur Verwertung und/oder Versickerung von Niederschlagswasser gemäß Vordruck
3-fach Ab 800m² abflusswirksame Fläche, bezogen auf das gesamte Grundstück, ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 zu erstellen.
Hinweis des Bauordnungsamtes:
Mit dem Bau der Entwässerungsanlage darf erst nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung begonnen werden. Der vorzeitige Baubeginn stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
KONTAKT
Christina Jepp
Sachgebiet
Bauordnungsamt
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Tel. 0641 306-2344
Michael Paul
Sachgebiet
Bauordnungsamt
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Tel. 0641 306-2342
Download Antrag auf Entwässerungsgenehmigung
Download Erhebungsbogen Grundstücksentwässerung
Download Erläuterungen zum Erhebungsbogen Grundstücksentwässerung