- Was ins Abwasser gehört:
Ausschließlich häusliche Abwässer gehören ins Abwasser. Das sind menschliche Ausscheidungen aus der Toilette und Waschwässer aus sanitären Einrichtungen wie Bäder, Waschbecken und Geräten wie Wasch- und Spülmaschinen.
Gewerbliche Abwässer, die besonderen Kriterien genügen dürfen nur mit Genehmigung und Überwachung eingeleitet werden. Nähere Informationen hierzu siehe gewerbliche Sondereinleitungen und Sondereinleitungen durch Fassadenreinigungen.
Wie sollte Putzwasser entsorgt werden?
Putzwasser (ohne giftige Schadstoffe) muss im Haushalt in der dafür vorgesehenen Schmutzwasserleitung, wie zum Beispiel in einem Ausgussbecken oder in der Toilette entsorgt werden. Nur dadurch ist gewährleistet, dass das Schmutzwasser dem Klärwerk zugeleitet und dort gereinigt wird. Putzwasser, das Chemikalien, Reinigungsmittel und Verschmutzungen enthält, wird als Schmutzwasser (Abwasser) betrachtet und darf niemals in einem Sinkkasten (Gully), der ausschließlich für Regenwasser vorgesehen ist, entsorgt werden. Die Bestandteile von Putzwasser schaden der Umwelt und der Ressource Wasser, da es über den Sinkkasten und somit dem Regenwasserkanal ungereinigt in die Umwelt gelangt und so zum Beispiel die Ökologie eines Baches zerstört.
- Was nicht ins Abwasser gehört:
Abfälle/FeststoffeChemikalien/Gifte- Laugen, Säuren
- Farbreste
- Verdünner
- Pinselreiniger
- Holzschutzmittel
- Pflanzenschutzmittel- Düngemittel
- Unkrautvernichter
- Benzin
- sonstige Chemikalien
- BatterienMedikamente- Tropfen
- Tinkturen
- Salben- Zäpfchen
- Pillen
- Tabletten etc.Öle/Fette- Speiseöle (Frittier-, Brat- und Fischfette)
- Maschinenöle
- Heizöle- Dieselöle
- Autoöle
GIFTIGE FLÜSSIGKEITEN GEHÖREN NICHT INS WASSER - Schadstoffe der korrekten Entsorgung zuführen und Wasserqualität schützen:
Für uns alle ist es selbstverständlich, dass sauberes Wasser aus dem Wasserhahn kommt. Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen wir alle gemeinsam dafür sorgen, die kostbare Ressource Wasser zu schützen und zum Beispiel bestimmte Schadstoffe nicht über Sinkkästen (Gullys) oder die Toilette entsorgen. Kanäle von Sinkkästen (Gullys) werden in sogenannte Vorfluter geleitet, also in Gewässer wie die Wieseck und die Lahn. Alles, was durch Sinkkästen fließt, gelangt durch die Kanäle direkt in die Umwelt und in Gewässer. Aus diesem Grund darf durch einen Sinkkasten ausschließlich Regenwasser fließen. Das Abwasser aus häuslichen Toiletten, Spülbecken oder auch Ausgussbecken fließt durch Kanäle zum Klärwerk und wird dort gereinigt, bevor es in die Lahn geleitet wird. Bestimmte Schadstoffe, wie giftige Chemikalien, Farbreste, Unkrautvernichter, Medikamente etc. dürfen weder durch Sinkkästen noch durch Toiletten entsorgt werden. Viele Schadstoffe im Abwasser können im Klärwerk nur schwer und oft nicht vollständig herausgefiltert werden. Die Wasserqualität unserer Flüsse und Seen verschlechtert sich durch Schadstoffe insgesamt.
„Nicht nur ein Gemisch aus Wasser, Seife, Urin und Kot landen im Gießener Abwasser und somit im Klärwerk. Auch flüssige Stoffe, wie zum Beispiel Farbreste, Nagellackentferner und Medikamente oder feste Stoffe wie Wattestäbchen, Feuchttücher und Windeln, befinden sich im darin. Denn leider wird die Toilette häufig als Mülleimer verwendet. Das stellt ein großes Problem dar: für alle Lebewesen, für die Kanäle und für die Kläranlage. Es ist enorm wichtig, giftige Abfälle korrekt zu entsorgen. Wir müssen das kostbare Gut „Wasser“ schützen und dürfen darin keine Schadstoffe einbringen.“, so Thomas Becker, Bereichsleiter Abwasserreinigung bei MWB.
Sinkkästen, Toiletten und auch Spülbecken sind keine Mülleimer. Schadstoffhaltige Flüssigkeiten wie z.B. Farbreste oder Lacke und andere giftige Flüssigkeiten müssen z.B. über die örtliche Schadstoffsammelstelle entsorgt werden. Medikamente können über den Restmüll oder auch die örtliche Schadstoffsammelstelle entsorgt werden.
KONTAKT
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Alicenstraße 33
35390 Gießen
Tel. 0641 306-1771