Die Stadt Gießen erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwasserbeiträge. Rechtsgrundlage ist § 11 Gesetz für kommunale Abgaben in Hessen (KAG Hess) in Verbindung mit den §§ 15 – 24 der Abwassersatzung der Universitätsstadt Gießen.
Diese Beitragspflicht entsteht mit der tatsächlichen Fertigstellung der beitragspflichtigen Maßnahme. Dabei unterliegen alle Grundstücke, die baulich oder gewerblich genutzt werden oder genutzt werden können, bzw. für die eine solche Nutzung festgesetzt sind, der Beitragspflicht.
Der Beitrag beträgt 5,02 € je m2 Veranlagungsfläche (Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor im beplanten Bereich)
Der Nutzungsfaktor wird nach der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse (VG) bestimmt
Grundstück | Nutzungsfaktor NF |
|
1. | bei eingeschossiger Bauweise | 1,00 |
2. | bei zweigeschossiger Bauweise | 1,25 |
3. | bei dreigeschossiger Bauweise | 1,50 |
4. | bei viergeschossiger Bauweise | 1,75 |
5. | bei jedem weiteren Vollgeschoss erhöht sich der Nutzungsfaktor um | 0,25 |
6. | bei Friedhöfen, Sportplätzen, Freibädern, Dauerkleingartenanlagen oder sonstige Anlagen und Grundstücken für den Gemeinbedarf, die nach ihrer Zweckbestimmung nur in einer Ebene genutzt werden können. | 0,50 |
Beispielrechnung:
Fallbeispiel | Fläche | VG | NF | Veran- | Beitrag |
Grundstück A | 500 m2 | 1 | 1,00 | 500 m2 | 2.510,- € |
Grundstück B | 500 m2 | 2 | 1,25 | 625 m2 | 3.138,- € |
Grundstück C | 500 m2 | 3 | 1,50 | 750 m2 | 3.765,- € |
Grundstück D | 500 m2 | 6 | 2,25 | 1.125 m2 | 5.648,- € |
Der Abwasserbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.
Näheres regelt die Abwassersatzung (siehe rechts oben).
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Sachgebiet
Kanalplanung/Neubau
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
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