Paragraph auf Wasserkreisen

Die Stadt Gießen erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erwei­terung und Erneuerung der öffent­lichen Ab­wasser­anlagen Abwasser­beiträge. Rechts­grundlage ist § 11 Gesetz für kommunale Abgaben in Hessen (KAG Hess) in Verbin­dung mit den §§ 15 – 24 der Ab­wasser­satzung der Universitäts­stadt Gießen.

Diese Beitragspflicht ent­steht mit der tat­säch­lichen Fertigstel­lung der beitrags­pflichtigen Maß­nahme. Dabei unter­liegen alle Grundstücke, die bau­lich oder gewerb­lich genutzt werden oder genutzt wer­den können, bzw. für die eine solche Nut­zung fest­gesetzt sind, der Beitragspflicht.

Der Beitrag beträgt 5,02 € je m2 Veranlagungsfläche (Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor im beplanten Bereich)

Der Nutzungsfaktor wird nach der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse (VG) bestimmt

  Grundstück  Nutzungsfaktor
NF
1. bei eingeschossiger Bauweise  1,00
2. bei zweigeschossiger Bauweise  1,25
3. bei dreigeschossiger Bauweise  1,50
4. bei viergeschossiger Bauweise  1,75
5. bei jedem weiteren Vollgeschoss erhöht sich der Nutzungsfaktor um  0,25
6. bei Friedhöfen, Sportplätzen, Freibädern, Dauerkleingartenanlagen oder sonstige Anlagen und Grundstücken für den Gemeinbedarf, die nach ihrer Zweckbestimmung nur in einer Ebene genutzt werden können.  0,50

Beispielrechnung:

Fallbeispiel Fläche VG NF Veran- Beitrag
Grundstück A 500 m2 1 1,00 500 m2 2.510,- €
Grundstück B 500 m2 2 1,25 625 m2 3.138,- €
Grundstück C 500 m2 3 1,50 750 m2 3.765,- €
Grundstück D 500 m2 6 2,25 1.125 m2 5.648,- €


Der Abwasserbeitrag wird einen Monat nach Bekannt­gabe des Beitrags­bescheids fäl­lig.

Näheres regelt die Abwassersatzung (siehe rechts oben).

KONTAKT

Sachgebiet
Kanalplanung/Neubau

MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Alicenstraße 33
35390 Gießen
Tel. 0641 306-1837
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