Die Stadt Gießen erhebt zur Deckung des Auf­wands für die Schaf­fung, Erwei­terung und Erneu­erung der öffent­lichen Ab­wasser­anlagen Abwasser­beiträge. Rechts­grundlage ist § 11 Gesetz für kommu­nale Ab­gaben in Hessen (KAG Hess) in Verbin­dung mit den §§ 15 – 24 der Ab­wasser­satzung der Universi­täts­stadt Gießen.

Diese Beitrags­pflicht ent­steht mit der tat­säch­lichen Fertig­stel­lung der bei­trags­pflich­tigen Maß­nahme. Dabei unter­liegen alle Grund­stücke, die bau­lich oder gewerb­lich genutzt wer­den oder genutzt wer­den können, bzw. für die eine sol­che Nut­zung fest­gesetzt sind, der Beitrags­pflicht.

Der Beitrag beträgt 5,02 € je m2 Veranlagungsfläche (Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor im beplanten Bereich)

Der Nutzungsfaktor wird nach der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse (VG) bestimmt

  Grundstück  Nutzungsfaktor
NF
1.   bei eingeschossiger Bauweise  1,00
2. bei zweigeschossiger Bauweise  1,25
3. bei dreigeschossiger Bauweise  1,50
4. bei viergeschossiger Bauweise  1,75
5. bei jedem weiteren Vollgeschoss erhöht sich der Nutzungsfaktor um  0,25
6. bei Friedhöfen, Sportplätzen, Freibädern, Dauerkleingartenanlagen oder sonstige Anlagen und Grundstücken für den Gemeinbedarf, die nach ihrer Zweckbestimmung nur in einer Ebene genutzt werden können.  0,50

Beispielrechnung:

Fallbeispiel Fläche VG NF Veran- Beitrag
Grundstück A 500 m2 1 1,00 500 m2 2.510,- €
Grundstück B 500 m2 2 1,25 625 m2 3.138,- €
Grundstück C 500 m2 3 1,50 750 m2 3.765,- €
Grundstück D 500 m2 6 2,25 1.125 m2 5.648,- €


Der Abwasserbeitrag wird einen Monat nach Bekannt­gabe des Beitrags­bescheids fäl­lig.

Näheres regelt die Abwassersatzung (siehe rechts oben).

KONTAKT

Frau Nina Vollmer
Sachgebiet
Kanal-Planung/Betrieb

MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Alicenstraße 33
35390 Gießen
Tel. 0641 306-1837
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Download Abwassersatzung
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