Unter einem Anschlusskanal versteht man den Kanal von der Grenze des anzuschließenden Grundstücks bis zum Sammelkanal (Hauptkanal in der Straße). Im Gegensatz hierzu gehören die Kanäle auf dem Grundstück zur Grundstücksentwässerungsanlage.

Anschlusskanäle werden ausschließlich von der Stadt – genauer, von den MWB – hergestellt, erneuert, verändert, baulich unterhalten oder beseitigt.

Herstellung, Veränderung
Falls für Ihr Grundstück kein Anschlusskanal vorverlegt wurde, Ihr Anschlusskanal erneuert oder verändert werden soll, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an uns. Wir prüfen die Entwässerungssituation, beraten Sie, und führen in der Regel Ihren Auftrag zeitnah durch. Die Kosten berechnen wir Ihnen gemäß Abwassersatzung. Vor Ausführung benötigen wir den von Ihnen unterschriebenen Antrag auf Herstellung eines Hausanschlusses, der zum Download unten bereitgestellt ist.

Bauliche Unterhaltung, Erneuerung
Ist Ihr Anschlusskanal schadhaft, führen wir die notwendigen Reparatur-, Sanierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen durch. Da sich der Anschlusskanal in einer öffentlichen Fläche befindet, bestimmt die Stadt (MWB) die Art und den Umfang der Maßnahme. Der Aufwand für die Arbeiten ist von Ihnen zu erstatten. Selbstverständlich ist es unserer Ziel, die Arbeiten wirtschaftlich durchzuführen.

Sonstige (betriebliche) Unterhaltung
Die sonstige Unterhaltung obliegt gemäß Satzung der Person, die Abwasser einleitet. Zur sonstigen Unterhaltung gehören insbesondere die regelmäßige Inspektion und Reinigung des Anschlusskanals.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an uns wenden. Wir beraten Sie gerne.

Beseitigung, Abbruch, Rückbau
Alte, nicht mehr in Betrieb befindliche Anschlusskanäle führen zu Problemen und verursachen erhebliche Kosten. Sie dienen nicht nur Ratten als sichere Behausung, sie können einstürzen, zu Ausspülungen mit Straßeneinbrüchen führen, die Wassermenge im Kanal erhöhen und vieles mehr. Dabei sind nicht mehr benötigte Anschlusskanäle nur mit erheblichem Aufwand als solche zu erkennen. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, die Anschlusskanäle fachgerecht stillzulegen!

Wird Ihre Grundstücksentwässerungsanlage zurück- oder umgebaut, sodass der Anschlusskanal nicht mehr erforderlich ist, so informieren Sie uns bitte unbedingt hierüber. Wir entscheiden im Einzelfall, wie bei der Stilllegung zu verfahren ist. In der Regel ist der Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze fachgerecht zu verschließen. Der Verschluss auf der Seite der Einmündung in den Sammelkanal wird von uns veranlasst. In bestimmten Fällen kann es auch sein, dass der Anschlusskanal zu verfüllen ist. Der entstehende Aufwand ist uns gemäß Satzung zu erstatten.

Der Verschluss auf der Grundstücksseite ist vor Verfüllen der Baugrube von uns abnehmen zu lassen. Für die rechtzeitige Vereinbarung eines Abnahmetermins wenden Sie sich bitte telefonisch an uns oder senden uns das betreffende unten zum Download bereitgestellte Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu.

Bitte versäumen Sie nicht Ihre vorgenannten Pflichten zu erfüllen. Die nachträgliche Begutachtung des Verschlusses mittels Kanalkamera vom Sammelkanal aus oder etwa eine Nachträgliche Verfüllung ist mit beträchtlichen Mehrkosten für Sie verbunden.

KONTAKT

Herr Oliver Keßler
Sachgebiet
Grundstücksentwässerung

MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Lahnstraße 218a
35398 Gießen
Tel. 0641 306-2672
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Herr Jörg Tröller
Sachgebiet
Grundstücksentwässerung

MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Lahnstraße 218a
35398 Gießen
Tel. 0641 306-2681
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Download Antrag auf Herstel­lung eines Kanalhausanschlusses
Download Antrag auf Herstellung eines Kanalhausanschlusses
Din A4, 92 kB

Download Antrag auf Erneuerung / Teilerneuerung eines Kanalhausanschlusses
Download Antrag auf Erneuerung / Teilerneuerung eines Kanalhausanschlusses
Din A4, 97 kB

Download Antrag auf Abnahme der zu verschließenden Grundstücksentwässerungsanlage
Download Antrag auf Abnahme der zu verschließenden Grundstücksentwässerungsanlage
Din A4, 8 kB

Download Abwassersatzung
Download Abwassersatzung
Din A4, 133 kB