Die Stadt erhebt für die Benutzung der Abwasseranlage Gebühren für

1. das Einleiten von Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Fäkalschlämmen und Sickerwasser.

2. das befristete Einleiten von Grundwaser aus Pumpversuchen, Grundwasserabsenkungen oder ähnlichen Enleitungen.

Weitere Gebühren und Gebührenzuschläge für gewerbliches Abwasser, Sickerwässer, Fäkalschlämme, Grundwasser sowie für die Überwachung gewerblichen Abwassers und für die Bearbeitung von Anträgen in besonderen Fällen entnehmen Sie bitte den §§ 36-47 der Abwassersatzung.

Regenwasser (Niederschlagswasser)
Gemäß aktu­eller Abwasser­satzung be­trägt die Gebühr für das Regen­wasser 0,89 € je m² versie­gelter Fläche.
Gerne hel­fen wir Ihnen bei der Aus­wahl geeig­neter Ober­flächen­materialien zur Ent­siege­lung Ihrer Hof­flächen. Für diese und alle weiteren Fragen zur Ab­wasser­gebühr sowie zur versie­gelten Fläche stehen wir Ihnen gerne zur Ver­fügung.

Schmutzwasser
Für das Schmutzwasser erhebt die Stadt Benutzungsgebühren in Form einer Grundgebühr und einer Mengengebühr.

Erläuterung für MWB Kunden:
Wasserzähler werden für verschiedene Verbrauchsmengen vorgehalten und bedarfsgerecht eingebaut. Mit der Aktualisierung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Gießen vom 02.01.2014 wechselt der Durchflussmaßstab bei den Wasserzählern (früher: Nenndurchfluss (QN), jetzt: Dauerdurchfluss (Q3)). Die vorhandenen QN-Wasserzähler werden bis zum Jahr 2022 durch neue Q3-Wasserzähler ersetzt, wobei beispielsweise der Hauswasserzähler QN 1,5 dem Hauswasserzähler Q3 2,5 und der Hauswasserzähler QN 2,5 dem Hauswasserzähler Q3 4 entspricht. Dies ist der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte (ABI L 135 vom 30. April 2004, S. 1) geschuldet. Sie ist durch die vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung (EO) vom 8. Februar 2007 (BGBI I, 70) in nationales Recht umgesetzt worden.

Grundgebühr:
Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler für jedes Jahr seit dem betriebsbereiten Einbau 16,50 € für jeden Kubikmeter Dauerdurchfluss. Dauerdurchfluss ist der größte Durchfluss, bei dem der Wasserzähler unter normalen Einsatzbedingungen zufriedenstellend arbeitet. Normale Einsatzbedingungen sind gleichförmige oder wechselnde Durchflussbedingungen (Anhang MI 001 der Richtlinie 2004/22/EG).

Beispiele:
Sie haben bereits einen Wasserzähler nach der Richtlinie 2004/22/EU:

Beispiel 1:
Wasserzähler: Q3 2,5 (Dauerdurchfluss: 2,5 m 3/h) = 2,5 x 16,50 € = 41,25 €

Beispiel 2:
Wasserzähler: Q3 4  (Dauerdurchfluss: 4 m 3/h) = 4 x 16,50 € = 66,00 €

Soweit die Wasserzähler den Anforderungen der Richtlinie 2004/22/EU im Hinblick auf die Messparameter nicht entsprechen, beträgt die Grundgebühr je Wasserzähler für jedes Jahr seit dem betrieblichen Einbau 26,40 € für jeden Kubikmeter Nenndurchfluss.

Beispiele:
Sie haben einen Wasserzähler, der noch nicht der neuen Richtlinie 2004/22/EU entspricht:

Beispiel 1:
Wasserzähler: QN 1,5 (Nenndurchfluss: 1,5 m 3/h) = 1,5 x 26,40 € = 39,60 €

Beispiel 2:
Wasserzähler: QN 2,5 (Nenndurchfluss: 2,5 m 3/h) = 2,5 x 26,40 € = 66,00 €

Mengengebühr:

Ab dem 01.01.2020 wird für die Einleitung von Schmutzwasser eine Gebühr von 2,05 € je cbm verbrauchtem Frischwasser erhoben.

KONTAKT

Frau Nicole Hämmerle
Sachgebiet
Kanal–Planung/Betrieb

MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Alicenstraße 33
35390 Gießen
Tel. 0641 306-1799
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