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Die Stadt erhebt für die Benutzung der Abwasseranlage Gebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Fäkalschlämmen und Sickerwasser sowie das befristete Einleiten von Grundwasser aus Pumpversuchen, Grundwasserabsenkungen oder ähnlichen Einleitungen.

Regenwasser (§ 34 Niederschlagswassergebühr)
Gemäß aktueller Abwassersatzung beträgt die Jahresgebühr für das Einleiten von Niederschlagswasser 0,89 € je m2 überbauter oder befestigter Grundstücksfläche einschließlich der Flachen von Straßen, für die die Stadt die Straßenbaulast nicht trägt.

Schmutzwasser (§ 35 Höhe der Schmutzwassergebühr)
(1) Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler für jedes Jahr seit dem betriebsbereiten Einbau 16,50 € für jeden Kubikmeter Dauerdurchfluss. Dauerdurchfluss ist der größte Durchfluss, bei dem der Wasserzähler unter normalen Einsatzbedingungen zufriedenstellend arbeitet. Normale Einsatzbedingungen sind gleichförmige oder wechselnde Durchflussbedingungen (Anhang MI 001 der Richtlinie 2004/22/EG).

Beispiele:
Sie haben bereits einen Wasserzähler nach der Richtlinie 2004/22/EU:

Beispiel 1:
Wasserzähler: Q3 2,5 (Dauerdurchfluss: 2,5 m 3/h) = 2,5 x 16,50 € = 41,25 €

Beispiel 2:
Wasserzähler: Q3 4  (Dauerdurchfluss: 4 m 3/h) = 4 x 16,50 € = 66,00 €

(1a) Soweit Wasserzähler den Anforderungen der Richtlinie 2004/22/EU im Hinblick auf die Messparameter nicht entsprechen, beträgt die Grundgebühr je Wasserzähler für jedes Jahr seit dem betrieblichen Einbau 26,40 € für jeden Kubikmeter Nenndurchfluss.

(2) Für die Einleitung von Schmutzwasser wird darüber hinaus eine Gebühr je Kubikmeter Frischwasserverbrauch erhoben.

Die Mengengebühr beträgt
seit dem 01.01.2025: 2,30 €/m3,
ab dem 01.01.2027: 2,50 €/m3,
und ab dem 01.01.2029: 2,70 €/m3.

Für einen Vier-Personen-Haushalt bedeutet dies seit 01.01.2025 durchschnittlich einen Anstieg der Mengengebühr für Schmutzwasser um rund 44 Euro pro Jahr. Die Reinigung eines Liter Wassers kostet demnach seit 01.01.2025: 0,0023 Euro.

Weitere Gebühren und Gebührenzuschläge für gewerbliches Abwasser, Sickerwässer, Fäkalschlämme, Grundwasser sowie für die Überwachung gewerblichen Abwassers und für die Bearbeitung von Anträgen in besonderen Fällen entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Abwassersatzung.

 

KONTAKT

Frau Nicole Hämmerle
Sachgebiet
Kanal–Planung/Betrieb

MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Alicenstraße 33
35390 Gießen
Tel. 0641 306-1799
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