
Unter Hochwasserschutz versteht man die Summe aller Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie zum Schutz von Sachgütern. Es kann sich hierbei um technische Maßnahmen, natürlichen Rückhalt der Wassermengen und um Maßnahmen der weitergehenden Vorsorge handeln (Drei-Säulen-Strategie).
Alle Kommunen, deren Siedlungsflächen an oberirdischen Gewässern liegen, haben sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Im Stadtarchiv lassen sich viele Schilderungen von früheren Hochwasserereignissen an den Gießener Gewässern finden.
Für die Kernstadt Gießen hat der Bau des Bahndammes der Main-Weser-Bahn um 1850 für eine Beendigung der Hochwassergefahr gesorgt. Für die Weststadt wurde erst im vorigen Jahrhundert mit hochwasserschützenden Maßnahmen begonnen. Der kürzlich fertig gestellt Werner-Gleim-Deich hat die oberirdische Bedrohung der Siedlungsflächen der Weststadt weitgehend beendet. Ergänzend haben die MWB im Auftrag der Stadt drei Schieber- und Pumpstationen gebaut, damit auch das Kanalnetz gegen Hochwasser gesichert wird.
Bei allen baulichen Vorkehrungen gegen Hochwassereinwirkungen auf die Siedlungsflächen bleibt immer noch ein Restrisiko bestehen. Einen absoluten Schutz gegen jedes erdenklich große Hochwasser ist nicht möglich. Aus diesem Grund sind auch die Bürger gefordert, Hochwasservorsorge zu betreiben. Die MWB können sie hierzu beraten.
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Herr Oliver Friedl
MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe
Alicenstraße 33
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