MWB bietet einen kostenfreien Service im Rahmen der gesetz­lich vorgeschrie­benen Inspektion von Zuleitungskanälen an. Für deren Zustand, Funktions­fähigkeit, Unterhal­tung und Betrieb ist der Eigen­tümer zuständig.

Laut Hessischem Wasser­gesetz haben die Abwasser­beseitigungs­pflichtigen – in Gießen ist das der MWB – den ordnungs­gemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungs­kanäle zum öffent­lichen Kanal zu über­wachen oder sich von den Gründ­stücks­eigentümern ent­sprechende Nach­weise vor­legen zu lassen. So soll vermie­den werden, dass möglicher­weise austre­tendes Abwasser Böden und Grund­wasser verunrei­nigen und Fremd­wasser den Betrieb der Klär­anlage beein­trächtigt. Die Unter­suchungen werden von den Fachkräften des MWB kostenfrei durch­geführt. Die Eigentümer werden bei einer even­tuell notwendigen Sanierung beraten und unter­stützt. Die Eigentümer werden recht­zeitig und aus­führlich vor Untersuchungsbeginn informiert.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer "Inspektion und Sanierung von Zuleitungskanälen".
Flyer-Download HIER.

Hilfreiche Tipps rund um die Inspektion finden Sie in der Dokumentations-Checkliste sowie der Anlage "Lageplanskizze".
Dokumentations-Checkliste-Download HIER.
Anlage "Lageplanskizze"-Download HIER.



Achtung "Kanalhaie"!
Unter Berufung auf die Gesetzes­lage treten immer wieder Firmen an Grund­stückseigen­tümer heran und unter­breiten unse­ri­öse Ange­bote zur Inspek­tion und Sanie­rung der Grund­stücks­ent­wässe­rung. Wir raten drin­gend davon ab, unbe­kann­ten Firmen ent­sprechen­de Auf­träge zu er­tei­len. Im Zwei­fels­falle kontak­tieren Sie uns.

lo gekanet

KONTAKT

Technisches Büro
Grundstücksentwässerung
MWB – Mittel­hessi­sche Wasser­betrie­be
Lahnstraße 218a
35398 Gießen
Tel. 0641 306-1813, -1815 und -2683
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Was versteht man unter Zuleitungskanälen?
Darunter sind die im Erdreich verlegten Leitungen der Grundstücksentwässerungsanlage gemeint, die das Abwasser dem Hauptkanal in der Straße zuleiten.