Das hessische Wassergesetz § 43 (2) verlangt den Nachweis des ordnungsgemäßen Bau und Betriebs der privaten Grundstücksentwässerungsanlage. Die Nachweisführung erfordert die Kenntnis des Bestands der Grundstücksentwässerungsanlage. Oftmals gibt es Unklarheit über den Bestand dieser Anlagen.
Die für diese Anlagen bestehenden Entwässerungsgenehmigungen sind beim Bauordnungsamt archiviert. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie in diese Unterlagen Einsicht nehmen. Bitte beachten Sie, dass das Bauordnungsamt für diese Einsichtnahme eine Gebühr verlangt.
KONTAKT
Frau Jutta Siemon
Sachgebiet
Bauordnungsamt
Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Tel. 0641 306-1296
Download Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchivs