
Großer Saugwagen mit 10 m³ Fassungsvermögen
Bei Grundstücken mit Abwasseranfall, jedoch ohne Kanalanschluss, ist die Abwasserspeicherung in abflusslosen Sammelgruben vorgeschrieben. Nach §37 des Hessischen Wassergesetzes obliegt die Abwasserbeseitigung den Gemeinden, in diesem Falle der Stadt Gießen. Die Leerung dieser Gruben und der Abtransport der anfallenden Abwässer und Schlämme wird somit von unserem Betriebshof Kanal durchgeführt. Technische Informationen, sowie die Beantwortung von Fragen zur Abfuhr bekommen Sie unter nebenstehender Kontaktadresse.
KONTAKT
Betriebshof Kanal
Mittelhessische Wasserbetriebe – MWB
Lahnstraße 218a
35398 Gießen
Tel. 0641 306-2650
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